Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist eine anerkannte Stelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz gem. § 305 InsO.

Als solche Stelle sind wir berechtigt, Bescheinigungen auszustellen, die das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung bestätigen. Damit ist es möglich, einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu stellen.

Die Beratung ist kostenfrei.

Darüber hinaus stellen wir für unsere Klienten Mehrbedarfsbescheinigungen aus, die zu einer Erhöhung des pfändungsfreien Betrages bei dem Pfändungsschutzkonto führen.

Sämtliche Gespräche und die daraus resultierenden Informationen werden vertraulich behandelt.